Die Aufgaben der Logopäden umfassen die Diagnostik, Therapie und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigungen, sowie die Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Das Ziel einer logopädischen Therapie ist das Erreichen einer individuell angemessenen Kommunikationsfähigkeit. Die logopädische Behandlung erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung und wird in den Praxisräumen oder als Hausbesuch durchgeführt.

Wenn die Sprache nicht stimmt, dann ist das,
was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist.

Konfuzius

Logopädische Therapie bei Kindern und Jugendlichen

  • Sprachentwicklungsverzögerung
  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Aussprachestörungen
  • Verbale Entwicklungsdyspraxien
  • Sprachentwicklungsstörungen bei Mehrsprachigkeit
  • Kindliche Stimmstörungen (Dysphonie)
  • Redeflussstörungen (Stottern / Poltern)
  • Zentral auditive Verarbeitungsstörungen
  • Hörstörungen
  • Muskelfunktionsstörungen im Mund- und Gesichtsbereich und Schluckstörung (Myofunktionelle Störung / Störung der Mundmotorik)
  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
  • Lese-Rechtschreibschwäche
  • Näseln (Rhinophonie / Rhinolalie)
  • Störungen und Behinderungen der Sprachentwicklung im Zusammenhang mit genetischen Syndromen z.B. Down-Syndrom, Mutismus oder Autismus

Wissenswertes zur Logopädie in Bernkastel-Kues

Therapie

Durch regelmäßige Fortbildungen sowie individuelle Spezialisierungen können wir qualifizierte Behandlungen und ein umfangreiches Therapiespektrum anbieten. Die individuelle Behandlungsplanung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Psychologen, Lehrern, Erziehern und Fachtherapeuten in Bernkastel-Kues und Umgebung sind uns besonders wichtig.

Dauer

Die Dauer einer Behandlungseinheit beträgt in der Regel 45 Minuten. Die Gesamtdauer einer Behandlung ist abhängig von der Störungsart und der Ausprägung der Störung. Sie ist außerdem abhängig von den Faktoren: Motivation / Mitarbeit / Regelmäßigkeit und Frequenz der Termine / häusliches Üben. Wir bieten eine Vielzahl von Leistungsbausteinen, aus denen jede Therapie individuell und bedarfsgerecht zusammengestellt wird.

Beratung

Beratung von Eltern, Angehörigen und Patienten. Individuelle Hilfestellung zu der betreffenden Störung sowie Informationen zur Problematik und dem Umgang damit.

Befunderhebung und Diagnostik

Erstgespräch mit Fragen zur Problematik und gezielte Testungen zur objektiven Einschätzung der Schwierigkeiten sowie Feststellung der Diagnose in Zusammenarbeit mit dem Arzt.

Behandlung

Wir untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, welche organische oder funktionelle Ursachen haben können.

Verordnungen

Die logopädische Behandlung kann nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Störungsbild können folgende Ärzte eine entsprechende Verordnung ausstellen:

  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte / Phoniater
  • Pädaudiologen
  • Hausärzte / Allgemeinmediziner
  • Neurologen
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden

Kostenübernahme

Die logopädische Behandlung ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten der Therapie übernimmt in der Regel ihre Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten grundsätzlich als zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung errechnet sich aus einem Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten je Verordnung zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 Euro (§61 SGB V).

Die Zuzahlung wird dem behandelnden Logopäden von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen und erhöht nicht den Rezeptwert. Privat versicherte Patienten erhalten vor Beginn der Therapie einen Therapievertrag. Die privaten Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten einer logopädischen Therapie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine Erstattung der Behandlungskosten.